Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung; Beantragung
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Bezirk Niederbayern
Online-Dienste
Eingliederungshilfe - Leistung zur Mobilität - Neuantrag
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- Eingliederungshilfe - Leistung zur Mobilität - NeuantragÜber dieses Online-Verfahren können Sie einen Fahrdienst für schwer behinderte Menschen neu beantragen.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Eingliederungshilfe - Leistung zur Mobilität - Verlängerungsantrag
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- Eingliederungshilfe - Leistung zur Mobilität - VerlängerungsantragWird bereits ein Fahrdienst für schwer behinderte Menschen genutzt und ist die Kostenübernahme hierzu kürzlich ausgelaufen bzw. läuft diese bald aus, kann über dieses Online-Verfahren eine Verlängerung beantragt werden.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Frühförderung - Antrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Frühförderung - AntragÜber dieses Online-Verfahren können Sie Frühförderung beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Heilpädagogische Tagesstätte - Neuantrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Heilpädagogische Tagesstätte - NeuantragÜber dieses Online-Verfahren können Sie eine Kostenübernahme für den Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte neu beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Heilpädagogische Tagesstätte - Verlängerungsantrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Heilpädagogische Tagesstätte - VerlängerungsantragWerden bereits Leistungen für den Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte gewährt und ist die Kostenübernahme hierzu kürzlich ausgelaufen bzw. läuft diese bald aus, kann über dieses Online-Verfahren eine Verlängerung beantragt werden.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Individualbegleitung Kindertagesstätte - Antrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Individualbegleitung Kindertagesstätte - AntragÜber dieses Online-Verfahren können Sie Leistungen für eine Individualbegleitung während des Besuchs einer Kindertagesstätte beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Integrativbetreuung Kindertagesstätte - Antrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Integrativbetreuung Kindertagesstätte - AntragÜber dieses Online-Verfahren können Sie die Integrativbetreuung in einer Kindertagesstätte beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Isolierte heilpädagogische Leistungen - Antrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Isolierte heilpädagogische Leistungen - AntragÜber dieses Online-Verfahren können Sie isolierte heilpädagogische Leistungen beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Offenes Beratungsangebot Frühförderung - Antrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Offenes Beratungsangebot Frühförderung - AntragÜber dieses Online-Verfahren können Sie eine Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Schulbegleitung - Antrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Schulbegleitung - AntragÜber dieses Online-Verfahren können Sie Leistungen für eine Schulbegleitung während des Besuches einer schulvorbereitenden Einrichtung bzw. Schule beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Schulgeld - Antrag
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Schulgeld - AntragÜber dieses Online-Verfahren können Sie die Gewährung von Schulgeld beantragen.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Teilhabe an Bildung / Soziale Teilhabe - Antrag
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Über dieses Online-Verfahren können Sie Leistungen zu folgenden Bereichen beantragen:
- Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe
- Kraftfahrzeughilfe
- Besuch einer Hochschule
- Betreuung in einem Schülerinternat / -wohnheim
- Betreuung in einer Pflegefamilie
- Elternassistenz
- heilpädagogische Leistungen für Kinder
- sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe
BITTE BEACHTEN:
Leistungen mit Wohnraumbezug (Wohnheim, Betreutes Wohnen) für erwachsene Menschen mit Behinderung bzw. auch Leistungen für Werk- und Förderstätten sind über ein gesondertes Online-Verfahren zu beantragen.
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- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Teilhabe an Bildung / Soziale Teilhabe - Antrag
Über dieses Online-Verfahren können Sie Leistungen zu folgenden Bereichen beantragen:
- Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe
- Kraftfahrzeughilfe
- Besuch einer Hochschule
- Betreuung in einem Schülerinternat / -wohnheim
- Betreuung in einer Pflegefamilie
- Elternassistenz
- heilpädagogische Leistungen für Kinder
- sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe
BITTE BEACHTEN:
Leistungen mit Wohnraumbezug (Wohnheim, Betreutes Wohnen) für erwachsene Menschen mit Behinderung bzw. auch Leistungen für Werk- und Förderstätten sind über ein gesondertes Online-Verfahren zu beantragen.
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Ansprechpartner
Bezirk Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 97512-100
Fax: +49 871 97512-529
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
- Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.
Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26.09.2024
Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Bezirk Niederbayern
Fachlich freigegeben durch Bezirk Niederbayern am 31.10.2024
Stichwörter
Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, Assistenzleistungen, Begleitung im Krankenhaus, Behindertenhilfe, Behinderung, Beruf, Besondere Wohnform, Besuch Hochschule, Besuchsbeihilfen, Besuchshilfen, Budget für Arbeit, Eingliederungshilfe, Elternassistenz, Fahrdienst, Förderung der Verständigung, Frühförderung, Frühförderung und Früherkennung, heilpädagogische Leistungen, Heim, Hilfsmittel, Hochschule, Inklusion, Integration, Jobcoaching, Kindertagesstätte, Kindertagesstätten, Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte, Krankenhausassistenz, Kur, Langzeiteinrichtung, Leistungen für Wohnraum, Leistungen zur Mobilität, Lohnkostenzuschuss, Menschen mit Behinderungen, Persönliches Budget, Schulausbildung, Schulbegleitung, Schulen, seelische Behinderung, soziale Teilhabe, Sozialhilfe, Tagesbildungsstätte, Teilhabe, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Teilhabe an Bildung, Teilhabeleistung, Übergangseinrichtung, Weiterbildung, Zuschuss zu den Lohnkosten, zweiter Lebensraum