Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Beschreibung
Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienste
Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein
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- Fahrerlaubnis - ErsatzführerscheinSie können eine Ersatzführerschein online beantragen.
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Fahrerlaubnis - Ersterteilung
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- Fahrerlaubnis - ErsterteilungSie können die Ersterteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen B, AM, A1, A2, A, L und T online beantragen.
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Führerschein - Fahren ab 17
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- Führerschein - Fahren ab 17Sie können die Fahrerlaubnis zum Fahren ab 17 online beantragen.
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Führerschein Nürnberg - Ersterteilung Klassen B, AM, A1, A2, A, L und T Antrag
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- Führerschein Nürnberg - Ersterteilung Klassen B, AM, A1, A2, A, L und T AntragFür die Führerschein Klassen: B, AM, A1, A2, A, L, T (Keine Doppelklasse) können Sie hier Ihre Fahrerlaubnis online beantragen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Online-Dienst unter https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/fuehrerscheinerstantrag.html.
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Führerschein Nürnberg - Fahrerlaubnis Abholung Auskunft
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- Führerschein Nürnberg - Fahrerlaubnis Abholung AuskunftMit der Führerschein Online Auskunft können Sie ermitteln, ob Ihr neuer Führerschein bereits in der Führerscheinstelle zur Abholung bereit liegt.
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Führerschein Nürnberg - Fahrerlaubnis erweitern (alle Klassen)
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- Führerschein Nürnberg - Fahrerlaubnis erweitern (alle Klassen)Sie können Ihren Führerschein online erweitern lassen.
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Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 231-0
Fax: +49 911 231-4144
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
- bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.
Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 18.09.2024
Stichwörter
EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinantrag, Führerschein beantragen, führerschein machen, neuen Führerschein