Fahrerlaubnis Erteilung / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse T / Führerschein Ausstellung / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A / Fahrerlaubnis Erweiterung bei vorhandener Klasse A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse (Aufstieg) / Fahrerlaubnis Erweiterung / Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E / Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

    Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

    Online-Dienste

    Führerschein - Antrag online

    ID: L100042_26373.-61215

    Beschreibung

    Hier können Sie, sofern Sie sich als Fahrschule beim Landkreis Neumarkt registriert haben, oder Einwohner des Landkreises Neumarkt sind. Führerscheinanträge online stellen. Falls die jeweils notwendigen Unterlagen bereits in digitaler Form auf Ihrem Rechner vorhanden sind, können Sie uns diese direkt mit der Antragstellung digitalisiert übersenden. Für eventuelle Rückfragen bitten wir Sie um Angabe Ihrer e-mail-Adresse.

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    • Führerschein - Antrag online
      Hier können Sie, sofern Sie sich als Fahrschule beim Landkreis Neumarkt registriert haben, oder Einwohner des Landkreises Neumarkt sind. Führerscheinanträge online stellen. Falls die jeweils notwendigen Unterlagen bereits in digitaler Form auf Ihrem Rechner vorhanden sind, können Sie uns diese direkt mit der Antragstellung digitalisiert übersenden. Für eventuelle Rückfragen bitten wir Sie um Angabe Ihrer e-mail-Adresse.

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    Sprache

    Deutsch

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    Führerscheinstelle - Terminvergabe online

    ID: L100042_39382.-61215

    Beschreibung

    Sie können einen Termin bei der Führerscheinstelle online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 55 Führerscheinwesen (LRA NM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 1

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postfachadresse

    Postfach 1405

    92304 Neumarkt i.d.OPf.

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:

    Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!

     

    Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
    Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
    Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de

    De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/821860619609Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9181 470-0

    Fax: +49 9181 470-1320

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
    • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.

    Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 02.10.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinantrag, Führerschein beantragen, führerschein machen, neuen Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English