Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Beschreibung
Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Online-Dienste
Ersatzantrag Fahrerlaubnisdokumente
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- Ersatzantrag FahrerlaubnisdokumenteSie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde ein neues Fahrerlaubnisdokument (allg. Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, int. Führerschein, FQN, Sonderfahrerberechtigung f. Einsatzfahrzeuge, Fahrlehrerschein) aufgrund der folgenden Anlässe beantragen: Diebstahl, Verlust, Berichtigung, Namensänderung, Unleserlichkeit, Beschädigung, Auflagenänderung.
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Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis
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- Ersterteilung allgemeine FahrerlaubnisSie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Ersterteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis beantragen.
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Erweiterung allgemeine Fahrerlaubnis
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- Erweiterung allgemeine FahrerlaubnisSie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erweiterung einer allgemeinen Fahrerlaubnis um weitere Fahrerlaubnisklassen beantragen.
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Führerscheinantrag
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- FührerscheinantragSie können einen Führerscheinantrag online stellen.
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Neuerteilung nach Entzug
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- Neuerteilung nach EntzugSie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen, nachdem diese durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde.
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Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz (Feuerwehr-Führerschein)
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- Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz (Feuerwehr-Führerschein)Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer Sonderfahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge beantragen, wenn Sie bei Freiwilligen Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen, nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten oder sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes tätig sind.
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Terminreservierung online (KFZ-Zulassung und Führerschein)
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- Terminreservierung online (KFZ-Zulassung und Führerschein)Hier können Sie online einen Termin bei den KFZ Zulassungsstellen Rosenheim und Wasserburg, sowie bei der Führerscheinstelle Rosenheim vereinbaren.
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Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Staudhamer Feld 7 a
83512 Wasserburg a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8071 9227-0
Fax: +49 8071 9227-18
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-5353
Fax: +49 8031 392-9082
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
- bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.
Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 21.05.2024
Stichwörter
EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinantrag, Führerschein beantragen, führerschein machen, neuen Führerschein