Fahrerlaubnis Erteilung / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse T / Führerschein Ausstellung / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A / Fahrerlaubnis Erweiterung bei vorhandener Klasse A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse (Aufstieg) / Fahrerlaubnis Erweiterung / Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E / Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

    Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim

    Online-Dienste

    Ersatzantrag Fahrerlaubnisdokumente

    ID: L100042_201651.-79015

    Beschreibung

    Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde ein neues Fahrerlaubnisdokument (allg. Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, int. Führerschein, FQN, Sonderfahrerberechtigung f. Einsatzfahrzeuge, Fahrlehrerschein) aufgrund der folgenden Anlässe beantragen: Diebstahl, Verlust, Berichtigung, Namensänderung, Unleserlichkeit, Beschädigung, Auflagenänderung.

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    • Ersatzantrag Fahrerlaubnisdokumente
      Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde ein neues Fahrerlaubnisdokument (allg. Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, int. Führerschein, FQN, Sonderfahrerberechtigung f. Einsatzfahrzeuge, Fahrlehrerschein) aufgrund der folgenden Anlässe beantragen: Diebstahl, Verlust, Berichtigung, Namensänderung, Unleserlichkeit, Beschädigung, Auflagenänderung.

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    Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis

    ID: L100042_188282.-79015

    Beschreibung

    Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Ersterteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis beantragen.

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    Erweiterung allgemeine Fahrerlaubnis

    ID: L100042_199670.-79015

    Beschreibung

    Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erweiterung einer allgemeinen Fahrerlaubnis um weitere Fahrerlaubnisklassen beantragen.

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    Führerscheinantrag

    ID: L100042_188064.-79015

    Beschreibung

    Sie können einen Führerscheinantrag online stellen.

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    Neuerteilung nach Entzug

    ID: L100042_201650.-79015

    Beschreibung

    Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen, nachdem diese durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde.

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    • Neuerteilung nach Entzug
      Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen, nachdem diese durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde.

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    Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz (Feuerwehr-Führerschein)

    ID: L100042_199672.-79015

    Beschreibung

    Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer Sonderfahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge beantragen, wenn Sie bei Freiwilligen Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen, nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten oder sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes tätig sind.

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    • Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz (Feuerwehr-Führerschein)
      Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer Sonderfahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge beantragen, wenn Sie bei Freiwilligen Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen, nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten oder sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes tätig sind.

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    Terminreservierung online (KFZ-Zulassung und Führerschein)

    ID: L100042_54689.-79015

    Beschreibung

    Hier können Sie online einen Termin bei den KFZ Zulassungsstellen Rosenheim und Wasserburg, sowie bei der Führerscheinstelle Rosenheim vereinbaren.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Staudhamer Feld 7 a

    83512 Wasserburg a.Inn

    Postanschrift

    Staudhamer Feld 7 a

    83512 Wasserburg a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8071 9227-0

    Fax: +49 8071 9227-18

    Sprachversion

    Deutsch

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    Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Äußere Oberaustraße 4

    83026 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-5353

    Fax: +49 8031 392-9082

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
    • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.

    Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 21.05.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinantrag, Führerschein beantragen, führerschein machen, neuen Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English