Alleinsorge; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Beschreibung
Bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt wird ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
- Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind,
- die elterliche Sorge den Eltern durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde oder
- die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen wurde.
Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft. Durch die Vorlage der schriftlichen Auskunft bei Behörden, Banken etc. kann die Mutter ihre Alleinsorge dokumentieren.
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - AB 23.1 Sorgerecht u. Unterhalt (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: jugendamt@hassberge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9909098768505Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
Rechtsgrundlage(n)
- § 58 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- § 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei müssen das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes sowie der Name angegeben werden, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 07.05.2024
Stichwörter
alleinige elterliche Sorge, Alleiniges Sorgerecht, Bescheinigung über Sorgerecht, Negativbescheinigung, Negativtest, Sorgeregisterauskunft