Alleinsorge; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Beschreibung
Bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt wird ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
- Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind,
- die elterliche Sorge den Eltern durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde oder
- die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen wurde.
Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft. Durch die Vorlage der schriftlichen Auskunft bei Behörden, Banken etc. kann die Mutter ihre Alleinsorge dokumentieren.
Hinweise für Weißenburg-Gunzenhausen: Ergänzung: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Online-Dienst
Antrag auf schriftliche Auskunft über Alleinsorge
Beschreibung
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest). Die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Die schriftliche Auskunft über die Alleinsorge kann online beantragt werden.
Online erledigen
- Antrag auf schriftliche Auskunft über Alleinsorge
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest). Die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Die schriftliche Auskunft über die Alleinsorge kann online beantragt werden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen - SG 24 - Jugend und Familie (LRA WUG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91780 Weißenburg i.Bay.
Kontakt
E-Mail: poststelle.lra@landkreis-wug.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9757653867506Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9141 902-0
Fax: +49 9141 902-108
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 58 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- § 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei müssen das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes sowie der Name angegeben werden, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Hinweise für Weißenburg-Gunzenhausen: Ergänzung: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen am 02.10.2024
Stichwörter
alleinige elterliche Sorge, Alleiniges Sorgerecht, Bescheinigung über Sorgerecht, Negativbescheinigung, Negativtest, Sorgeregisterauskunft