Alleinsorge; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Beschreibung
Bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt wird ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
- Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind,
- die elterliche Sorge den Eltern durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde oder
- die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen wurde.
Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft. Durch die Vorlage der schriftlichen Auskunft bei Behörden, Banken etc. kann die Mutter ihre Alleinsorge dokumentieren.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienst
Auskunft aus dem Sorgeregister
Beschreibung
Online erledigen
- Auskunft aus dem SorgeregisterDas Jugendamt stellt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter aus. Durch das sog. Negativattest nach § 58a Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) wird der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes bescheinigt, dass für das Kind keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind und dass die elterliche Sorge den Eltern auch nicht durch gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
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90744 Fürth
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3306979155524Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1511
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 58 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- § 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei müssen das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes sowie der Name angegeben werden, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.08.2023
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 12.06.2023
Stichwörter
alleinige elterliche Sorge, Alleiniges Sorgerecht, Bescheinigung über Sorgerecht, Negativbescheinigung, Negativtest, Sorgeregisterauskunft