Vergabeplattform; Abgabe von digitalen Angeboten für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
Sie können Vergabeunterlagen und Angebote über die Vergabeplattform vergabe.bayern.de rechtsgültig und vertraulich über das Internet versenden.
Beschreibung
Über die Vergabeplattform „www.vergabe.bayern.de“ wickeln die Bayerische Staatsbauverwaltung, die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung, der Verband der Ländlichen Entwicklung sowie zahlreiche bayerische Kommunen sämtliche Vergabeverfahren elektronisch ab. Grundlage für die Verfahren sind
- bei Bauleistungen: die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB-A bzw. VOB-A EU),
- bei Liefer-, gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes: die Vergabeverordnung (VgV) und
- bei Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes: die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).
Unternehmen haben die Möglichkeit, kostenfrei nach Bekanntmachungen zu öffentlichen Vergabeverfahren zu recherchieren und sich die Vergabeunterlagen in digitaler Form über das Internet auf ihre Rechner zu laden. Die Bearbeitung von Formularen und Leistungsverzeichnissen erfolgt mit Ausfüllhilfen, Prüfroutinen und Hinweisen zu etwaigen Formfehlern.
Durch die Vergaberechtsreform im April 2016 können Firmen ihre digitalen Angebote – mit Ausnahme von Verfahren VS-VOB/A und VS-VgV – auch in Textform abgeben, die elektronische Signatur wird dadurch weitestgehend entbehrlich. Unternehmen, die ein digitales Angebot abgegeben haben, können im Anschluss an die Öffnung der Angebote die Niederschrift auf der Vergabeplattform einsehen.
Die Vergabeplattform steht für Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Echtheit der Daten und für ein Arbeiten ohne Medienbrüche. Dadurch werden die Vergabeverfahren noch sicherer, transparenter und nachvollziehbarer. Alle übertragenen Daten sind durch die notwendigen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen vor einem Zugriff durch unberechtigte Personen geschützt. Alle relevanten Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik werden eingehalten und regelmäßig von BayernCERT überprüft und zertifiziert.
Online-Dienst
Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung - Elektronische Angebotsabgabe
Beschreibung
Über die Vergabeplattform "www.vergabe.bayern.de" können elektronisch signierte Angebote rechtsgültig abgegeben werden.
Online erledigen
- Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung - Elektronische Angebotsabgabe
Über die Vergabeplattform "www.vergabe.bayern.de" können elektronisch signierte Angebote rechtsgültig abgegeben werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 22 12 53
80502 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0444348208Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0444348208Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-02
Fax: +49 89 2192-13350
Internet
Weitere Informationen
- Vergabe von Bauaufträgen
Für die Vergabe von Bauaufträgen ist durch alle Behörden des Freistaats Bayern das Vergabehandbuch Bayern (VHB Bayern) anzuwenden. Es enthält alle bei Bekanntmachung, Vergabe und Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Nicht freiberuflich)
Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist für die Staatsbauverwaltung das Vergabehandbuch Bayern (VHL Bayern) anzuwenden. Es enthält alle bei Bekanntmachung, Vergabe und Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für Freiberuflich TätigeFür die Vergabe von Dienstleistungsverträgen für Freiberuflich Tätige ist für die Staatsbauverwaltung das Vergabehandbuch Bayern (VHF Bayern) anzuwenden. Es enthält alle bei Bekanntmachung, Vergabe und Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 23.05.2024