Vergabeplattform; Abgabe von digitalen Angeboten für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen

    Sie können Vergabeunterlagen und Angebote über die Vergabeplattform vergabe.bayern.de rechtsgültig und vertraulich über das Internet versenden.

    Beschreibung

    Über die Vergabeplattform „www.vergabe.bayern.de“ wickeln die Bayerische Staatsbauverwaltung, die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung, der Verband der Ländlichen Entwicklung sowie zahlreiche bayerische Kommunen sämtliche Vergabeverfahren elektronisch ab. Grundlage für die Verfahren sind

    • bei Bauleistungen: die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB-A bzw. VOB-A EU),
    • bei Liefer-, gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes: die Vergabeverordnung (VgV) und
    • bei Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes: die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).

    Unternehmen haben die Möglichkeit, kostenfrei nach Bekanntmachungen zu öffentlichen Vergabeverfahren zu recherchieren und sich die Vergabeunterlagen in digitaler Form über das Internet auf ihre Rechner zu laden. Die Bearbeitung von Formularen und Leistungsverzeichnissen erfolgt mit Ausfüllhilfen, Prüfroutinen und Hinweisen zu etwaigen Formfehlern.

    Durch die Vergaberechtsreform im April 2016 können Firmen ihre digitalen Angebote – mit Ausnahme von Verfahren VS-VOB/A und VS-VgV – auch in Textform abgeben, die elektronische Signatur wird dadurch weitestgehend entbehrlich. Unternehmen, die ein digitales Angebot abgegeben haben, können im Anschluss an die Öffnung der Angebote die Niederschrift auf der Vergabeplattform einsehen.

    Die Vergabeplattform steht für Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Echtheit der Daten und für ein Arbeiten ohne Medienbrüche. Dadurch werden die Vergabeverfahren noch sicherer, transparenter und nachvollziehbarer. Alle übertragenen Daten sind durch die notwendigen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen vor einem Zugriff durch unberechtigte Personen geschützt. Alle relevanten Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik werden eingehalten und regelmäßig von BayernCERT überprüft und zertifiziert.

    Online-Dienst

    Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung - Elektronische Angebotsabgabe

    ID: L100042_10

    Beschreibung

    Über die Vergabeplattform "www.vergabe.bayern.de" können elektronisch signierte Angebote rechtsgültig abgegeben werden.

     

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Weitere Informationen

    • Vergabe von Bauaufträgen

      Für die Vergabe von Bauaufträgen ist durch alle Behörden des Freistaats Bayern das Vergabehandbuch Bayern (VHB Bayern) anzuwenden. Es enthält alle bei Bekanntmachung, Vergabe und Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.

    • Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Nicht freiberuflich)

      Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist für die Staatsbauverwaltung das Vergabehandbuch Bayern (VHL Bayern) anzuwenden. Es enthält alle bei Bekanntmachung, Vergabe und Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.

    • Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für Freiberuflich Tätige
      Für die Vergabe von Dienstleistungsverträgen für Freiberuflich Tätige ist für die Staatsbauverwaltung das Vergabehandbuch Bayern (VHF Bayern) anzuwenden. Es enthält alle bei Bekanntmachung, Vergabe und Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English