Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch
Beschreibung
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Sie binnen zwei Wochen Einspruch bei der Verwaltungsbehörde einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Die Einspruchseinlegung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Zentralen Bußgeldstelle möglich. Alternativ kann der Einspruch auch online nach Authentifizierung per BayernID eingelegt werden. Auch eine fernmündliche Einspruchseinlegung ist möglich. Dies hat zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu geschehen. Über den zulässigen Einspruch entscheidet das Amtsgericht, wenn die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrechterhält und die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, in bestimmten Fällen auch das Amtsgericht des Begehungsortes oder des Wohnorts des Betroffenen.
Online-Dienst
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Beschreibung
Sie haben einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach erhalten, sind mit diesem nicht einverstanden und möchten gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz Einspruch einlegen? Sie können den Einspruch auf elektronischem Weg einlegen.
Online erledigen
- Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Sie haben einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach erhalten, sind mit diesem nicht einverstanden und möchten gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz Einspruch einlegen? Sie können den Einspruch auf elektronischem Weg einlegen.
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Ansprechpartner
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt - Zentrale Bußgeldstelle (PVA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mönchshofstraße 43
94234 Viechtach
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1999846332Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9942 952-580
Fax: +49 9942 952-241
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.07.2024
Stichwörter
Blitzer, Bußgeld, geblitzt, Knöllchen, Strafzettel