Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung

    Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.

    Beschreibung

    Der Unterhaltsverpflichtete kann durch einseitige Willenserklärung, die gegenüber einem Abkömmling bestehende Unterhaltspflicht, ihrem Inhalt nach bestätigen. Das formalisierte Bekenntnis zur Unterhaltspflicht verstärkt im Unterhaltsprozess die Rechtsstellung des unterhaltsberechtigten Kindes.

    Daneben hat die Verpflichtungserklärung in ihrer beurkundeten Gestalt eine weitere wichtige Bedeutung: Wird in der Erklärung der Unterhalt auch beziffert übernommen (als Festbetrag oder dynamisiert als Prozentsatz des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts), so lässt sie sich durch Unterwerfung des Unterhaltsschuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung zu einem Unterhaltstitel ausbauen. Dadurch kann unter Umständen ein Unterhaltsverfahren vor dem Amtsgericht - Familiengericht - vermieden werden.  

    Zuständig für die öffentliche Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings ist die Urkundsperson bei jedem Jugendamt im Bundesgebiet.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 5 - Familie, Jugend, Bildung (LRA PAF)

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    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

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    E-Mail: jugendamt@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196324609188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-235

    Fax: +49 8441 27-13235

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    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 20 Vormundschaften und Unterhaltsangelegenheiten (LRA GAP)

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    Olympiastr. 10

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    82455 Garmisch-Partenkirchen

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    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5207317036514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann eine Unterhaltsverpflichtung nicht in eigener rechtlicher Verantwortung übernehmen. Er bedarf hierzu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

    Die Urkundsperson prüft bei der Vornahme der öffentlichen Beurkundung nicht, ob der vom Verpflichtungswilligen zugestandene Unterhalt angemessen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 31.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English