Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Abruf
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Hinweise für Sonstiges (097740122000): Ergänzung: Markt Burtenbach
Online-Dienst
Antrag auf Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Benutzung der gemeindlichen AnschlagtafelnSie können die Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln für die Bekanntmachung einer Veranstaltung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Markt Burtenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausgäßchen 1
89349 Burtenbach
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@burtenbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49330888527Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49330888527Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8285 9998-0
Fax: +49 8285 9998-66
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.01.2025
Hinweise für Sonstiges (097740122000): Ergänzung: Markt Burtenbach
Fachlich freigegeben durch Markt Burtenbach am 08.02.2025
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung