Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Hinweise für Wertingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wertingen
Online-Dienst
Antrag auf Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Benutzung der gemeindlichen AnschlagtafelnSie können die Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln für die Bekanntmachung einer Veranstaltung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wertingen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1224
86635 Wertingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-wertingen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33885035831Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33885035831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8272 84-0
Fax: +49 8272 84-4110
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Wertingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wertingen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wertingen am 07.11.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung