Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienst
Amtsblatt; Anmeldung und Abmeldung Jahresabonnement, Änderung persönlicher Daten
Beschreibung
Online erledigen
- Amtsblatt; Anmeldung und Abmeldung Jahresabonnement, Änderung persönlicher DatenDas städtische Amtsblatt enthält Beiträge, die aus rechtlichen Gründen amtlich veröffentlicht werden müssen (Amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen). Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich im Zweiwochen-Rhythmus jeweils am Freitag in den geraden Kalenderwochen. Bei dringenden Bekanntmachungen kann das Amtsblatt auch wöchentlich erscheinen. Der Abonnementpreis beträgt jährlich 35 € per Postversand und jährlich 15 € per E-Mail. Zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgt der Zahlungshinweis durch die Stadtkasse der Stadt Augsburg.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 09.11.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung