Amtsblatt VeröffentlichungOnline erledigen

    Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung

    Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

    Beschreibung

    Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

    Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

    Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienst

    Amtsblatt; Anmeldung und Abmeldung Jahresabonnement, Änderung persönlicher Daten

    ID: L100042_90218.-114621

    Beschreibung

    Das städtische Amtsblatt enthält Beiträge, die aus rechtlichen Gründen amtlich veröffentlicht werden müssen (Amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen). Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich im Zweiwochen-Rhythmus jeweils am Freitag in den geraden Kalenderwochen. Bei dringenden Bekanntmachungen kann das Amtsblatt auch wöchentlich erscheinen. Der Abonnementpreis beträgt jährlich 35 € per Postversand und jährlich 15 € per E-Mail. Zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgt der Zahlungshinweis durch die Stadtkasse der Stadt Augsburg.

    Online erledigen

    • Amtsblatt; Anmeldung und Abmeldung Jahresabonnement, Änderung persönlicher Daten
      Das städtische Amtsblatt enthält Beiträge, die aus rechtlichen Gründen amtlich veröffentlicht werden müssen (Amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen). Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich im Zweiwochen-Rhythmus jeweils am Freitag in den geraden Kalenderwochen. Bei dringenden Bekanntmachungen kann das Amtsblatt auch wöchentlich erscheinen. Der Abonnementpreis beträgt jährlich 35 € per Postversand und jährlich 15 € per E-Mail. Zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgt der Zahlungshinweis durch die Stadtkasse der Stadt Augsburg.

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    Stadt Augsburg

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    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.01.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.12.2023

    Stichwörter

    amtliche Bekanntmachung

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