Amtsblatt VeröffentlichungOnline erledigen

    Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung

    Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

    Beschreibung

    Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

    Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

    Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.

    Online-Dienst

    Antrag auf Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln

    ID: L100042_179244.-151735

    Beschreibung

    Sie können die Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln für die Bekanntmachung einer Veranstaltung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    97232 Giebelstadt

    Postfachadresse

    Postfach 27

    97231 Giebelstadt

    Kontakt

    E-Mail: info@giebelstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41440771792Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9334 808-0

    Fax: +49 9334 808-41

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.01.2024

    Stichwörter

    amtliche Bekanntmachung

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