Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.
Online-Dienst
Antrag auf Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Benutzung der gemeindlichen AnschlagtafelnSie können die Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln für die Bekanntmachung einer Veranstaltung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Markt Hösbach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 7
63763 Hösbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@hoesbach.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=95330566596Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95330566596Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 5003-0
Fax: +49 6021 5003-59
Internet
Gemeinde Kleinostheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1110
63797 Kleinostheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist wünschenswert! Terminvereinbarungen sind montags bis freitags bereits ab 07:00 Uhr und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@kleinostheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23441597614Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6027 474-0
Fax: +49 6027 474-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.01.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung