Amtsblatt VeröffentlichungOnline erledigen

    Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung

    Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

    Beschreibung

    Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

    Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

    Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Online-Dienst

    Stellenanzeigen und Bewerbung - Stadt Aschaffenburg

    ID: L100042_66802.-94593

    Beschreibung

    Die Stadt Aschaffenburg versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen und ist eine moderne innovative Verwaltung. Die Dienstleistungen der Stadt und ihrer Beschäftigten reichen von den klassischen Verwaltungsaufgaben über Tätigkeiten in den Bereichen Technik, Bauen oder Kultur bis hin zu Arbeiten im Sozial- und Erziehungswesen. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg können Sie sich ständig weiterentwickeln, Verantwortung übernehmen und aktiv die Zukunft unserer Stadt mitgestalten.

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    • Stellenanzeigen und Bewerbung - Stadt Aschaffenburg
      Die Stadt Aschaffenburg versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen und ist eine moderne innovative Verwaltung. Die Dienstleistungen der Stadt und ihrer Beschäftigten reichen von den klassischen Verwaltungsaufgaben über Tätigkeiten in den Bereichen Technik, Bauen oder Kultur bis hin zu Arbeiten im Sozial- und Erziehungswesen. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg können Sie sich ständig weiterentwickeln, Verantwortung übernehmen und aktiv die Zukunft unserer Stadt mitgestalten.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Aschaffenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstr. 15

    63739 Aschaffenburg

    Postfachadresse

    Postfach 100163

    63701 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aschaffenburg.de

    De-Mail: stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=74109309388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74109309388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 330-0

    Fax: +49 6021 330-720

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.01.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Aschaffenburg am 19.02.2024

    Stichwörter

    amtliche Bekanntmachung

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