Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Online-Dienste
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Coburg
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- Amtliche Bekanntmachungen der Stadt CoburgMit amtlichen Bekanntmachungen informiert die Stadt Coburg ihre Einwohner*innen über rechtlich bindende Entscheidungen oder allgemeine Informationen. Diese werden auch online auf der Internetseite der Stadt Coburg veröffentlicht.
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Coburger Amtsblatt
Beschreibung
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- Coburger AmtsblattDas Coburger Amtsblatt ist das Nachrichtenblatt amtlicher Dienststellen der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg. Es informiert wöchentlich über Amtliche Bekanntmachungen und weitere Themen. Die Ausgaben sind auch online verfügbar bzw. werden auf der Internetseite der Stadt Coburg veröffentlicht.
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3042
96419 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: presse@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1054834138118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1013
Fax: +49 9561 89-61013
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.01.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung