Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg
Online-Dienste
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bamberg
Beschreibung
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- Amtliche Bekanntmachungen der Stadt BambergMit amtlichen Bekanntmachungen informiert die Stadt Bamberg ihre Einwohner*innen über rechtlich bindende Entscheidungen oder allgemeine Informationen. Diese werden auch online auf der Internetseite der Stadt Bamberg veröffentlicht.
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Amtsblatt der Stadt Bamberg
Beschreibung
Online erledigen
- Amtsblatt der Stadt BambergDas Bamberger Amtsblatt ist das Nachrichtenblatt amtlicher Dienststellen der Stadt Bamberg. Es informiert 14-tägig über Amtliche Bekanntmachungen und weitere Themen. Die Ausgaben sind auch online verfügbar bzw. werden auf der Internetseite der Stadt Bamberg veröffentlicht.
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Rathaus Journal
Beschreibung
Sie können die Rathaus Journale online einsehen.
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- Rathaus Journal
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Ansprechpartner
Stadt Bamberg - Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Kontakt
E-Mail: presse@stadt.bamberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9367128462441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1037
Fax: +49 951 87 1960
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Bamberg am 11.01.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung