Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Hinweise für Sonstiges (091870174000): Ergänzung: Gemeinde Söchtenau
Online-Dienste
Bürgerinformationssystem (BIS)
Beschreibung
Online erledigen
- Bürgerinformationssystem (BIS)Über das Bürgerinformationssystem haben Sie die Möglichkeit, Informationen kommunaler Gremien (z. B. Tagesordnungen und Sitzungstermine des Gemeinderates) online abzurufen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ratsinformationssystem (RIS)
Beschreibung
Online erledigen
- Ratsinformationssystem (RIS)Über das Ratsinformationssystem haben Sie die Möglichkeit, Informationen kommunaler Gremien online abzurufen (z. B. Beschlüsse, Tagesordnungen und Sitzungstermine des Gemeinderates sowie dazugehörige Sitzungsunterlagen).
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gemeinde Söchtenau - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dorfplatz 3
83139 Söchtenau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/302180440901Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8055 9079-0
Fax: +49 8055 9079-10
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Sonstiges (091870174000): Ergänzung: Gemeinde Söchtenau
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Söchtenau am 02.05.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung