Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienst
Amtliche Mitteilungen der Stadt Ingolstadt
Beschreibung
Online erledigen
- Amtliche Mitteilungen der Stadt IngolstadtDie Amtlichen Mitteilungen (Amtsblatt) der Stadt Ingolstadt werden in elektronischer Form als PDF-Datei veröffentlicht.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Presse- und Informationsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: presseamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/883768558198Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-1090
Fax: +49 841 305-1089
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 04.09.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung