Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Sonstiges (097800132000): Ergänzung: Markt Oberstaufen
Online-Dienste
Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
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- Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche WasserversorgungsanlageHier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.
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Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser
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- Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug/BauwasserHier können Sie eine vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser beantragen.
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Ansprechpartner
Markt Oberstaufen - Sachgebiet 31 Tiefbau, Klärwerk, Wasserwerk (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 70
87528 Oberstaufen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: Bauamt@oberstaufen.info
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0924979729523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8386 93003-0
Fax: +49 8386 93003-29
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Markt Oberstaufen - Sachgebiet 31 Tiefbau, Klärwerk, Wasserwerk (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Steinebach 10
87534 Oberstaufen
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: Bauamt@oberstaufen.info
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Telefon Festnetz: +49 8386 7584
Fax: +49 8386 961400
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Markt Oberstaufen - Sachgebiet 31 Tiefbau, Klärwerk, Wasserwerk (Standort 3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Im Moos 6
87534 Oberstaufen
Kontakt
E-Mail: Bauamt@oberstaufen.info
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0924979729523Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8386 93003-59
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (097800132000): Ergänzung: Markt Oberstaufen
Fachlich freigegeben durch Markt Oberstaufen am 15.07.2024
Stichwörter
Bauwasser, Wasserbezug