Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Sonstiges (097800128000): Ergänzung: Gemeinde Oy-Mittelberg
Online-Dienste
Antrag auf Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung
Beschreibung
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- Antrag auf Anschluss an die gemeindliche WasserversorgungSie können den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung für ein Grundstück online beantragen.
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Antrag auf Anschluss eines Bauwasserzählers
Beschreibung
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- Antrag auf Anschluss eines BauwasserzählersSie können den Einsatz eines Bauwasserzählers für eine Baumaßnahme online beantragen.
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Ansprechpartner
Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 34
87466 Oy-Mittelberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/850636912641Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8366 9887-40
Fax: +49 8366 9887-36
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (097800128000): Ergänzung: Gemeinde Oy-Mittelberg
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Oy-Mittelberg am 03.11.2024
Stichwörter
Bauwasser, Wasserbezug