Öffentliche Wasserversorgung SicherstellungOnline erledigen

    Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

    Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Online-Dienste

    Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

    ID: L100042_114576.-126371

    Beschreibung

    Hier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.

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    Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

    ID: L100042_96976.-118653

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    Hier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.

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    Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

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    Hausanschrift

    Heinrich-Sinz-Str. 14 u. 16

    89335 Ichenhausen

    Postfachadresse

    Postfach 1

    89332 Ichenhausen

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-ichenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28662966798Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8223 4005-0

    Fax: +49 8223 4005-43

    Internet

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    Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Geschäftsleitung

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    Hausanschrift

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    Rittlen 6

    86381 Krumbach (Schwaben)

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    Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
    und nach Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/820511895941Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Bauwasser, Wasserbezug

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