Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Online-Dienst
Netzanschluss Strom/Erdgas/Wasser (Neuanschluss)
Beschreibung
Online erledigen
- Netzanschluss Strom/Erdgas/Wasser (Neuanschluss)Sie können die Anfrage für einen Netzanschluss für Strom, Erdgas oder Wasser (Neuanschluss) online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sendelbachstraße 2
97209 Veitshöchheim
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3131321768504Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 900810
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Bauwasser, Wasserbezug