Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

    Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Ebern (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Ebern

    Online-Dienst

    Antrag auf Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung

    ID: L100042_176521.-150438

    Beschreibung

    Sie können den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung für ein Grundstück online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ebern

    Adresse

    Hausanschrift

    Rittergasse 3

    96106 Ebern

    Postfachadresse

    Postfach 1340

    96104 Ebern

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@ebern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04551907787Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04551907787Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9531 629-0

    Fax: +49 9531 629-52

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Ebern (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Ebern

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Ebern am 07.11.2024

    Stichwörter

    Bauwasser, Wasserbezug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English