Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

    Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Nennslingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen

    Online-Dienste

    Antrag auf Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung

    ID: L100042_185501.-150519

    Beschreibung

    Sie können den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung für ein Grundstück online beantragen.

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    Antrag auf Anschluss eines Bauwasserzählers

    ID: L100042_185711.-150519

    Beschreibung

    Sie können den Einsatz eines Bauwasserzählers für eine Baumaßnahme online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmiedgasse 1

    91790 Nennslingen

    Postanschrift

    Schmiedgasse 1

    91790 Nennslingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-nennslingen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=68885140808Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68885140808Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9147 9411-0

    Fax: +49 9147 9411-30

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Nennslingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen am 07.11.2024

    Stichwörter

    Bauwasser, Wasserbezug

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