Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Sonstiges (095760142000): Ergänzung: Gemeinde Rohr
Online-Dienst
Antrag auf Anschluss eines Bauwasserzählers
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Anschluss eines BauwasserzählersSie können den Einsatz eines Bauwasserzählers für eine Baumaßnahme online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Rohr
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alte Gasse 1
91189 Rohr
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch ganztags geschlossen
Kontakt
E-Mail: info@rohr-mfr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79441205698Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9876 9775-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (095760142000): Ergänzung: Gemeinde Rohr
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Rohr am 07.11.2024
Stichwörter
Bauwasser, Wasserbezug