Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

    Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Stadt Freystadt

    Online-Dienst

    Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

    ID: L100042_104320.-121562

    Beschreibung

    Hier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.

    Online erledigen

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    Fr 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.

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    Mi 07:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Stadt Freystadt

    Fachlich freigegeben durch Stadt Freystadt am 27.11.2024

    Stichwörter

    Bauwasser, Wasserbezug

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