Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

    Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Stallwang (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Stallwang

    Online-Dienst

    Antrag auf Anschluss eines Bauwasserzählers

    ID: L100042_194988.-150626

    Beschreibung

    Sie können den Einsatz eines Bauwasserzählers für eine Baumaßnahme online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Stallwang

    Adresse

    Hausanschrift

    Straubinger Str. 18

    94375 Stallwang

    Postanschrift

    Straubinger Str. 18

    94375 Stallwang

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-stallwang.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94996185822Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9964 6402-0

    Fax: +49 9964 6402-37

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Stallwang (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Stallwang

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Stallwang am 07.11.2024

    Stichwörter

    Bauwasser, Wasserbezug

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