Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

    Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Sonstiges (091870134000): Ergänzung: Gemeinde Griesstätt

    Online-Dienst

    Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

    ID: L100042_135938.-82124

    Beschreibung

    Hier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Wasserbeschaffungsverein Griesstätt e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhausen 22

    83556 Griesstätt

    Postanschrift

    Holzhausen 22

    83556 Griesstätt

    Kontakt

    E-Mail: wbv.griesstaett@web.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/175177479965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8038 1695

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (091870134000): Ergänzung: Gemeinde Griesstätt

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Griesstätt am 04.11.2024

    Stichwörter

    Bauwasser, Wasserbezug

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