Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Sonstiges (091860152000): Ergänzung: Gemeinde Schweitenkirchen
Online-Dienst
Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche WasserversorgungsanlageHier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wasser- u. Abwasserzweckverband
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: wasser@gemeinde-schweitenkirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/996635190678Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8444 9275-0
Fax: +49 8444 9275-26
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091860152000): Ergänzung: Gemeinde Schweitenkirchen
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Schweitenkirchen am 27.11.2024
Stichwörter
Bauwasser, Wasserbezug