Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau
Online-Dienst
Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche WasserversorgungsanlageHier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Andere Behörden und Dienstleister
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau
Öffnungszeiten
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/933736708885Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8752 178-0
Fax: +49 8752 178-24
Zweckverband Wasserversorgung Hallertau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wolnzacher Str. 6
84072 Au i.d.Hallertau
Kontakt
E-Mail: dengler@zvwv-hallertau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4749504342110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8752 8685912
Fax: +49 8752 8685959
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau
Fachlich freigegeben durch Markt Au i.d.Hallertau am 27.11.2024
Stichwörter
Bauwasser, Wasserbezug