Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Hinweise für Sonstiges (097800132000): Ergänzung: Markt Oberstaufen
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Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers
Beschreibung
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- Antrag zum Einbau eines GartenwasserzählersHier können Sie den Einbau eines Gartenwasserzählers beantragen.
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Ansprechpartner
Markt Oberstaufen - Sachgebiet 31 Tiefbau, Klärwerk, Wasserwerk (Standort 1)
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87528 Oberstaufen
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: Bauamt@oberstaufen.info
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0924979729523Weiterführende Informationen im BayernPortal
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87534 Oberstaufen
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Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
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Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: Bauamt@oberstaufen.info
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0924979729523Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Markt Oberstaufen - Sachgebiet 31 Tiefbau, Klärwerk, Wasserwerk (Standort 3)
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Postanschrift
Im Moos 6
87534 Oberstaufen
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E-Mail: Bauamt@oberstaufen.info
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0924979729523Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8386 93003-59
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (097800132000): Ergänzung: Markt Oberstaufen
Fachlich freigegeben durch Markt Oberstaufen am 02.02.2025
Stichwörter
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