Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Hinweise für Oettingen i.Bay. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay.
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Gartenwasserzählers
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines GartenwasserzählersSie können die Genehmigung zur Nutzung eines Gartenwasserzählers online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay. - Bau-, Wasser- und Umweltrecht, Breitband
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3956745924308Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9082 709-0
Fax: +49 9082 709-88
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Oettingen i.Bay. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay.
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay. am 07.11.2024
Stichwörter
Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser