Öffentliche Wasserversorgung SicherstellungOnline erledigen

    Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses

    Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.

    Beschreibung

    Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.

    Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung eines Gartenwasserzählers

    ID: L100042_175410.-153387

    Beschreibung

    Sie können die Genehmigung zur Nutzung eines Gartenwasserzählers online beantragen.

    Online erledigen

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    Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal

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    Hausanschrift

    Lange Straße 2

    91086 Aurachtal

    Postanschrift

    Lange Straße 2

    91086 Aurachtal

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    E-Mail: vg@aurachtal.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84440820781Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9132 775-19

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    Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch

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    91315 Höchstadt a.d.Aisch

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 18

    91315 Höchstadt a.d.Aisch

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-hoechstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60885196796Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9193 629-0

    Fax: +49 9193 629-55

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser

    Sprachversion

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