Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
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Abwasserentsorgung Nürnberg - Einbau eines Gießwasserzähler
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- Abwasserentsorgung Nürnberg - Einbau eines GießwasserzählerSie können einen neuen Gießwasserzähler melden.
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Steuern & Abgaben Nürnberg - Grundabgaben Gießwasser Zählerstand mitteilen
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- Steuern & Abgaben Nürnberg - Grundabgaben Gießwasser Zählerstand mitteilenFür nicht in die Kanalisation eingeleitetes Gießwasser in Nürnberg können Sie online den Zählerstand mitteilen. Dafür benötigen Sie die Objektnummer aus dem Grundabgabenbescheid sowie Zählernummer und Zählerstand (alt/neu).
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Ansprechpartner
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Telefon Festnetz: +49 911 231-0
Fax: +49 911 231-4144
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 24.05.2024
Stichwörter
Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser