Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg
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Jährliche Zählerstandsmeldung des Sonderwasserzählers (Gartenwasser)
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- Jährliche Zählerstandsmeldung des Sonderwasserzählers (Gartenwasser)Jährliche Zählerstandsmeldung des Sonderwasserzählers für die Erstattung von Einleitungsgebühren. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist es erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen manipulationssicheren fest installierten Gartenwasserzähler (keine Aufsteck- bzw. Aufschraubzähler) als Nebenstellenzähler befestigen.
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Meldung über Einbau/Austausch eines Sonderwasserzählers (Gartenwasser)
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- Meldung über Einbau/Austausch eines Sonderwasserzählers (Gartenwasser)Online Meldung über Einbau bzw. Austausch und Betrieb eines Sonderwasserzählers zur Erstattung von Einleitungsgebühren. (Gartenwasser)
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Ansprechpartner
Stadt Bamberg - SG Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Kontakt
E-Mail: steuern@stadt.bamberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8511461835441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1240
Fax: +49 951 87 1905
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Bamberg am 02.05.2024
Stichwörter
Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser