Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses

    Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.

    Beschreibung

    Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.

    Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.

    Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf

    Online-Dienst

    Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers

    ID: L100042_68951.-96038

    Beschreibung

    Hier können Sie den Einbau eines Gartenwasserzählers beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Schwandorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalgarten 1

    92421 Schwandorf

    Postfachadresse

    Postfach 1880

    92409 Schwandorf

    Kontakt

    E-Mail: info@schwandorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=65664457476Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65664457476Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9431 45-0

    Fax: +49 9431 45-100

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Schwandorf am 04.11.2024

    Stichwörter

    Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser

    Sprachversion

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