Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Online-Dienst
Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag zum Einbau eines GartenwasserzählersHier können Sie den Einbau eines Gartenwasserzählers beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-neumarkt.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35996248809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 2912-0
Fax: +49 9181 2912-150
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. am 04.11.2024
Stichwörter
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