Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Hinweise für Sonstiges (091740150000): Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen
Online-Dienste
Ablesung eines Garten- oder Stallwasserzählers
Beschreibung
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- Ablesung eines Garten- oder StallwasserzählersFalls Sie einen bereits gemeldeten Gartenwasserzähler oder Stallwasserzähler ablesen, um uns den Stand mitzuteilen, nutzen Sie bitte dieses Formular.
Vertrauensniveau
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Meldung des Einbaus eines Gartenwasserzählers
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- Meldung des Einbaus eines GartenwasserzählersMelden Sie online einen separaten Gartenwasserzähler an. Auf das verbrauchte Wasser, das Sie uns regelmäßig melden, fällt keine Abwassergebühr an.
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Wechsel eines Gartenwasserzählers
Beschreibung
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- Wechsel eines GartenwasserzählersFalls Sie einen bereits gemeldeten Gartenwasserzähler austauschen lassen, ist dieses Formular zur Meldung an die Gemeinde notwendig. Gleichzeitig wird eine Zwischenablesung durchgeführt.
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Ansprechpartner
Gemeinde Vierkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulweg 1
85256 Vierkirchen
Kontakt
E-Mail: info@vierkirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64440960751Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64440960751Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8139 9314-0
Fax: +49 8139 9314-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091740150000): Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Vierkirchen am 04.07.2024
Stichwörter
Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser