Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Beschreibung
Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.
Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.
Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Kleinheubach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach
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Antrag auf Ermäßigung der Entwässerungsgebühr
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- Antrag auf Ermäßigung der EntwässerungsgebührHier können Sie die Ermäßigung der Entwässerungsgebühr beantragen.
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Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses
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Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen, Dachablaufwasser, Grauwasser
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- Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen, Dachablaufwasser, GrauwasserHier können Sie die Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen, Dachablaufwasser und Grauwasser anzeigen.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1150
63921 Kleinheubach
Kontakt
E-Mail: info@kleinheubach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13885175801Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9371 9716-0
Fax: +49 9371 9716-11
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Kleinheubach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach am 27.09.2024
Stichwörter
Abwasser, Kanalbaubeitrag, Kanalbaubeiträge