Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Beschreibung
Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.
Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.
Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (096730114000): Ergänzung: Stadt Bad Neustadt a.d.Saale
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Ansprechpartner
Stadt Bad Neustadt a.d.Saale - Bauverwaltung (Standort 1)
Adresse
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Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@bad-neustadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/471407661793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 9106-0
Fax: +49 9771 9106-309
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Postanschrift
97615 Bad Neustadt a.d.Saale
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@bad-neustadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/471407661793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 9106-0
Fax: +49 9771 9106-109
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (096730114000): Ergänzung: Stadt Bad Neustadt a.d.Saale
Fachlich freigegeben durch Stadt Bad Neustadt a.d.Saale am 30.10.2024
Stichwörter
Abwasser, Kanalbaubeitrag, Kanalbaubeiträge