Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Beschreibung
Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.
Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.
Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Habach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Habach
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Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Habach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hofmark 1
82392 Habach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@vgem-habach.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4997611733118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8847 6902-21
Fax: +49 8847 6902-10
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Habach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Habach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Habach am 28.11.2024
Stichwörter
Abwasser, Kanalbaubeitrag, Kanalbaubeiträge