Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
Beschreibung
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Der junge Fahranfänger erhält nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Er darf das Auto bis zum 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s. hierzu Ausführungen unter Voraussetzungen).
Die Begleitperson ist während der Fahrt Ansprechpartner für den jungen Fahranfänger und soll gegebenenfalls Rat und Hinweise erteilen. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln können. Der junge Fahranfänger ist jedoch verantwortlicher Führer des Fahrzeugs.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der junge Fahrer dann (auf Antrag) den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Online-Dienste
Begleitetes Fahren ab 17
Beschreibung
Online erledigen
- Begleitetes Fahren ab 17Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B im Alter von 17 Jahren beantragen, wenn bei den Fahrten eine eingetragene Begleitperson anwesend ist.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Führerschein Online-Portal
Beschreibung
Online erledigen
- Führerschein Online-PortalDieser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Antragsdaten zur Fahrerlaubnis vorab elektronisch an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln.
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Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 31 - Mobilität (LRA GZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200157
89308 Günzburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verkehrsmanagement@landkreis-guenzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9300649716515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 95-999
Fax: +49 8221 95-240
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für Fahranfänger
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Unterlagen für Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
Voraussetzungen
Der junge Fahranfänger
- darf die Ausbildung in der Fahrschule mit 16,5 Jahren beginnen
- benötigt die Zustimmung der Eltern sowohl für die Teilnahme am Begleiteten Fahren als auch für die Benennung der Begleitpersonen
- darf die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen
- muss mit Ausnahme des abweichenden Mindestalters (hier 17 Jahre) und den abweichenden Fristen für Ausbildung und Prüfung die sonst auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis geltenden Voraussetzungen (insbesondere zu Eignung, Ausbildung und Prüfung) erfüllen
- darf bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland fahren; in die Prüfungsbescheinigung können mehrere Begleiter eingetragen werden
- muss die Prüfbescheinigung innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Geburtstag durch den EU-Kartenführerschein ersetzen lassen.
Die Begleitperson
- muss in der Prüfbescheinigung namentlich genannt sein
- muss über 30 Jahre alt sein
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU-/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein und
- muss beim Begleiten die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE gemäß den Regelungen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in elektronischer Form zu beantragen. Die Behörde kann ein persönliches Erscheinen verlangen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis wird dem Bewerber zunächst die sog. Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
Mit Erreichen des Mindestalters der Klasse B oder BE von 18 Jahren händigt die Fahrerlaubnisbehörde schließlich (auf Antrag) den allgemeinen Kartenführerschein aus.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt in der Regel rund 45 EUR.
Beim „Begleiteten Fahren mit 17“ fallen für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung (7,70 EUR) sowie pro einzutragender Begleitperson (je ca. 11 EUR) zusätzliche Gebühren an.
Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für den Direktversand des Führerscheins (rund 5 EUR).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Günzburg am 25.04.2024
Stichwörter
Begleitetes Fahren, BF17, fahren 17, Fahren mit Begleitperson, Führerschein in Bayern, Führerschein mit 17 Bayern