gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte
Beschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 16:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist online, per Mail unter ausl@fuerth.de oder unter der Rufnummer (0911) 974-23 50 möglich.
Kontakt
E-Mail: ausl@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4675322160503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2350
Fax: +49 911 974-2344
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.09.2023