Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 16:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist online, per Mail unter ausl@fuerth.de oder unter der Rufnummer (0911) 974-23 50 möglich.
Kontakt
E-Mail: ausl@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4675322160503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2350
Fax: +49 911 974-2344
Internet
Zuständigkeit für
Fürth
- Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
- Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung
- Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
- Aufenthaltstitel; Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung
- Blaue Karte EU; Beantragung
- Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige
- Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
- Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
- Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
- Niederlassungserlaubnis; Beantragung
- Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler; Beantragung einer Sammelliste
- Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge
- Verpflichtungserklärung; Abgabe