Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Beschreibung
Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den (nach dem Bayerischen Wassergesetz zur Abwasserbeseitigung verpflichteten) Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Entwässerungssatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.
Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden. Die Voraussetzungen dazu sind in der Regel in den örtlichen Entwässerungssatzungen genauer geregelt.
Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Volkach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Volkach
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Volkach - Bauamt, Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
97332 Volkach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@volkach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/193519434779Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9381 401-47
Fax: +49 9381 401-50
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)
- Art. 34 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)Zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Personen
- Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Hinweise für Volkach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Volkach
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordheim am Main
- Beitrags- und Gebührensatzung EWS der Stadt Volkach (BGS/EWS) bis 31.12.2011Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Volkach (BGS/EWS) bis 31.12.2011
- Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Nordheim am Main
- Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Volkach
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Volkach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Volkach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Volkach am 05.01.2025
Stichwörter
Abwasser