Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und AbwasserbeseitigungseinrichtungenOnline erledigen

    Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

    Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienst

    Kanalangaben (Grundstück); Anforderung

    ID: L100042_17609.-50508

    Beschreibung

    Wenn Sie als Bauherr, Planer, Baufirma oder Grundstückseigentümer Kanalangaben zur Grundstücksentwässerung eines Grundstücks benötigen, können Sie diese hiermit anfordern.

    Online erledigen

    • Kanalangaben (Grundstück); Anforderung
      Wenn Sie als Bauherr, Planer, Baufirma oder Grundstückseigentümer Kanalangaben zur Grundstücksentwässerung eines Grundstücks benötigen, können Sie diese hiermit anfordern.

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    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

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    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

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    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.12.2023

    Stichwörter

    Abwasserentsorgung

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