Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

    Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Sonstiges (095740123000): Ergänzung: Markt Feucht

    Online-Dienst

    Entwässerungsantrag

    ID: L100042_202735.-172225

    Beschreibung

    Sie können den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation zur Ableitung von Abwässern online beantragen.

    Online erledigen

    • Entwässerungsantrag
      Sie können den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation zur Ableitung von Abwässern online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Markt Feucht - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfinzingstraße 10

    90537 Feucht

    Postanschrift

    Hauptstraße 33

    90537 Feucht

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@feucht.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7245061489346Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9128 9167-444

    Fax: +49 9128 9167-67

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (095740123000): Ergänzung: Markt Feucht

    Fachlich freigegeben durch Markt Feucht am 10.12.2024

    Stichwörter

    Abwasserentsorgung

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English